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ABSICHERUNG DER GESUNDHEIT

 

private Krankenversicherung

Eine private Krankenvollversicherung können alle Arbeitnehmer abschließen, deren Einkommen die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – (2023: 66.600 EUR jährlich) übersteigt.

Unabhängig vom Einkommen ist sie für Selbstständige, Freiberufler und Beamte interessant.

Insbesondere die Möglichkeit zur individuellen Anpassbarkeit stellt für viele Versicherte einen großen Vorteil einer privaten Krankenversicherung dar. Sie ermöglicht es, gezielt besondere Risiken abzudecken oder bestimmte Leistungen in den Versicherungsschutz einzuschließen (Zweibettzimmer, Einbettzimmer, Wahlarztleistungen oder auch Leistungen über den Höchstsatz (3,5-fachen Satz) der Gebührenordnung GoÄ oder GoZ hinaus). Umgekehrt können bei einer privaten Krankenversicherung auch bestimmte Sonderleistungen ausgeschlossen werden, wenn der Versicherte diese nicht benötigt. Auf diese Weise lässt sich eine private Krankenversicherung die Leistungen deutlich besser als bei einer gesetzlichen Krankenkasse an die persönlichen Bedürfnisse anpassen.

Bei der PKV richtet sich der Preis nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand des Einzelnen. Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Preis. In der PKV bezahlt ein/e 30-jährige/r Mann/Frau je nach Leistung ca. 200 € – 300 € pro Monat.

 

betriebliche Krankenversicherung

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) stellt sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer eine äußerst attraktive Versicherungsform dar. In die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu investieren, wird nicht nur aufgrund des demografischen Wandels immer wichtiger.

Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung kann sogar die Wahl des Arbeitsplatzes eines Arbeitnehmers beeinflussen. Stimmt das Betriebsklima, stimmt auch die Leistung und auch die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Dabei ist die Möglichkeit einer Krankenzusatzversicherung für Belegschaften vor allem angesichts stetiger Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV) lukrativ und notwendig geworden. Davon profitieren Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen.

Anbieter betrieblicher Krankenversicherungen stellen in der Regel folgende Produkte bereit:

  • Zahnzusatzversicherungen
  • zusätzliche Tarife für den stationären und ambulanten Bereich
  • Erweiterung der Krankentagegeldversicherung
  • Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen (weniger Krankenstand im Unternehmen)
  • Leistungen beim Heilpraktiker
  • Sehhilfen
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Pflegevorsorge
  • Notfall-Assistance-Leistungen
  • kurzfristige psychologische Beratung für Belegschaft und Angehörige

 

Eine zentrale Rolle spielt die Frage nach der Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung.

Dabei kommen mehrere verschiedene Varianten in Frage:

  • Arbeitgeberfinanzierung
  • Gemeinsame Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Anfangsfinanzierung durch den Arbeitgeber mit Fortsetzungsmöglichkeit durch den Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmerfinanzierung

 

die betriebliche Krankenversicherung bietet viele Vorteile sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter.

Fordern Sie gleich Ihre Individuelle Beratung an !

 

Krankenzusatzversicherung

An einigen Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkrankenversicherung (gKV) haben sich die Versicherten in aller Regel durch Zuzahlungen zu beteiligen.

Durch eine private Krankenzusatzversicherung lässt sich der bestehende Versicherungsschutz ergänzen, so dass derartige Zuzahlungen verringert werden oder komplett durch ein privates Krankenversicherungsunternehmen getragen werden. Sie sichern beispielsweise eine bessere Unterbringung im Krankenhaus (Einbettzimmer, Zweibettzimmer) sowie Behandlungen durch Heilpraktiker oder Wahlärzte (oft Chefarzt genannt). Auch andere gesundheitliche und finanzielle Risiken lassen sich mit einer Zusatzversicherung privat absichern.

In den meisten Fällen müssen Versicherungsnehmer ihren Versicherer im Rahmen einer Gesundheitsprüfung über Vorerkrankungen, Unfälle oder vergangene Krankenhausaufenthalte informieren. Dabei sollten Sie alle erforderlichen Angaben stets gewissenhaft und wahrheitsgemäß mitteilen, da Versäumnisse im Zweifelfall zu Problemen bei der Leistungsabrechnung mit dem Anbieter führen können.

Bei den meisten Unternehmen können Sie aus folgenden Zusatzversicherungen wählen:

  • Unterbringung im Krankenhaus
  • freie Krankenhauswahl
  • Brillenzusatzversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Inlays
  • Auslandsschutz
  • Psychotherapie
  • Alternative Heilmethoden
  • Heilpraktikerleistungen

 

Wir beraten Sie über die Lücken in der Absicherung, und ermitteln gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Vergleich das für Sie beste Angebot !

 

Zahnzusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen (gKV) zahlen für zahnärztliche Leistungen immer weniger. Für notwendigen Zahnersatz wird den Versicherten dabei nur rund die Hälfte erstattet.

Und das betrifft lediglich die Leistungen einer festgelegten Basisbehandlung. Der befundbezogene Festzuschuss ersetzt dabei meist noch einen wesentlich kleineren Teil der erstattungsfähigen Kosten, und kommt immer dann zur Anwendung wenn man sich für einen besseren Zahnersatz entscheidet.
Aus diesem Grund müssen gesetzlich Versicherte mitunter mehrere hundert Euro Eigenbeteiligung leisten. Eine private Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke reduzieren oder gänzlich schließen.

Eine Zahnzusatzversicherung deckt verschiedene Leistungen aus unterschiedlichen Bereichen ab: Zahnbehandlung

  • Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate, Inlays oder Prothesen)
  • Kieferorthopädie

 

Eine zusätzliche Leistung vieler Angebote ist außerdem die professionelle Zahnreinigung. In welchem Umfang in den unterschiedlichen Bereichen Leistungen übernommen werden, ist vor allem von den Anbietern der Zahnzusatzversicherungen abhängig. In der Regel kommt jeweils eine der drei folgenden Varianten zur Anwendung:

  • Übernahme eines pauschalen Prozentsatzes der Gesamtkosten der Behandlung
  • Übernahme eines pauschalen Prozentsatzes der Eigenbeteiligung für eine Behandlung
  • Vollständige Übernahme der Restkosten bis zu einem bestimmten Betrag

 

Auf dem deutschen Versicherungsmarkt gibt es über 250 unterschiedliche Zahnzusatzversicherungstarife. Die Ausgestaltung der Tarifdetails ist von Versicherer zu Versicherer so unterschiedlich, dass Vergleiche der Tarifgestaltungen für den Laien höchst schwierig sind.

Wir beraten Sie über die Lücken in der Absicherung, und ermitteln gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Vergleich das für Sie beste Angebot !

 

Pflegezusatzversicherung

Eine private Pflegevorsorge wird immer wichtiger. Die Pflegepflichtversicherung ist und bleibt eine „Teilkaskoversicherung“. Im Pflegefall entstehen so schnell große finanzielle Deckungslücken, die durch Pflegezusatzversicherungen geschlossen werden können.

Wie bei allen privaten Kranken- und Zusatzversicherungen unterscheiden sich Höhe, Art und Umfang der Leistungen von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif. Grundsätzlich wird jedoch zwischen drei Formen der Pflegezusatzversicherung unterschieden:

  • Pflegetagegeldversicherung: Hier wird dem Versicherten im Pflegefall ein vorher vereinbartes Tagegeld monatlich ausgezahlt. Die beliebteste Form der Absicherung in Deutschland.
  • „Pflege-Bahr“: Eine Police zum Pflegetagegeld, die nach Erfüllung einiger strenger Auflagen eine staatliche Förderung vorsieht.
  • Pflegekostenversicherung: Hier werden anfallende Pflegekosten bis zu einer vereinbarten Höchstsumme direkt übernommen. Relativ unflexibel, aber die günstigste Variante.
  • Pflegerentenversicherung: Nach dem Prinzip der Pflegetagegeldversicherung, jedoch auf Grundlage einer Rentenversicherung und damit in der Regel teurer.

 

Bei einigen Anbietern können diese Versicherungsformen auch miteinander kombiniert werden.

Eine private Pflegezusatzversicherung leistet grundsätzlich immer dann, wenn Pflegebedürftigkeit des Versicherten vorliegt. In welchem Umfang sie leistet und ob weitere Bedingungen an die Leistungserbringung geknüpft sind, hängt von der individuellen Vertragsgestaltung ab.

Die Festlegung eines Leistungsfalles erfolgt je nach Produkt entweder nach der gesetzlichen Definition (Einstufung in Pflegestufe 0 bis 3 durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)) oder nach der so genannten „ADL-Einstufung“ (Activities of Daily Living). Es lässt sich schwer festlegen, welche Form der Einstufung die bessere Form ist. Sinnvoll ist es, wenn ein Versicherer nach beiden Definitionen zur Leistung verpflichtet ist.

Den Beitrag zur Pflegezusatzversicherung bestimmen mehrere Faktoren. Wie bei allen privaten Versicherungen gilt dabei auch der Grundsatz: Je umfangreicher die Leistungen sein sollen, desto höher auch die Beiträge. Folgende Faktoren haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Beiträge:

  • Umfang und Höhe der gewünschten Leistungen der Pflegezusatzversicherung
  • Alter des Versicherungsnehmers bei Eintritt in die Pflegezusatzversicherung
  • Risikofaktoren wie Vorerkrankungen zum Zeitpunkt des Eintritts in die Pflegezusatzversicherung
  • Flexibilität bei der späteren Leistungsanpassungen

Wir beraten Sie über die Lücken in der Absicherung, und ermitteln gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Vergleich das für Sie beste Angebot !