Das Thema Krankenversicherung ist seit vielen Jahren in Deutschland in aller Munde. Insbesondere die Frage, ob man in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung versichert sein sollte, spaltet die Gemüter. Eine pauschale Antwort kann auf diese Frage nicht gegeben werden, da die Wahl der richtigen Krankenversicherung für die persönlichen Bedürfnisse von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Man stößt in diesem Bereich auf viel Halbwissen, das die Entscheidung für die richtige Krankenversicherung nicht unbedingt einfacher macht. Wir möchten Ihnen hier einen objektiven Überblick über die Vor- und Nachteile sowohl der gesetzlichen, als auch der privaten Krankenversicherung geben.
Die gesetzliche Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist jeder Arbeitnehmer automatisch über seinen Arbeitgeber versichert. Das gilt allerdings nur, solange der Versicherte mit seinem Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Alle Besserverdienenden, deren Einkommen höher als der Grenzbetrag von zur Zeit gut 60.000 Euro liegt, können selbst zwischen einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse wählen. Dies gilt auch für Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Diese Personengruppen gehören meist nicht zu den Pflichtversicherten und es steht ihnen frei, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Grundsätzlich funktioniert die gesetzliche Krankenkasse nach dem Solidaritätsprinzip, welches vorsieht, dass die Gesamtheit aller Versicherten die Kosten für die Gesundheitsvorsorge sowie zur Behandlung von Krankheiten der versicherten Mitglieder übernimmt. Die versicherten Mitglieder setzen sich dabei nicht nur aus den Beitragszahlern zusammen, es kommen außerdem noch mitversicherte Angehörige, Rentner sowie beitragsfrei versicherte Mitglieder hinzu.
Beitragsberechnung
Um das System fair zu halten, berechnet sich die Höhe der Beiträge anhand des monatlichen Gehaltes jedes einzelnen Mitglieds. Die Beiträge werden also nicht in absoluten Eurobeträgen ausgedrückt, sondern in Prozentwerten in Abhängigkeit des Gehalts. Daraus ergibt sich die Tatsache, dass die gesetzliche Krankenkasse jedem Mitglied einen annähernd gleichen Leistungsumfang bietet, die Beiträge jedoch sehr unterschiedlich ausfallen können. Ist der Versicherungsbeitrag einmal anhand des persönlichen Gehalts berechnet, ändert sich dieser in Zukunft kaum noch, abgesehen von eventuellen Gehaltserhöhung. In diesem Fall unterscheidet sich die gesetzliche Krankenversicherung stark von einer privaten Krankenkasse, bei der die Versicherungsbeiträge mit zunehmendem Alter des Versicherten in der Regel deutlich steigen. In jungen Jahren dagegen kann eine private Krankenversicherung ein ganzes Stück günstiger als die gesetzliche Krankenkasse sein. Außerdem darf nicht außer acht gelassen werden, dass in der gesetzlichen Krankenkasse auch die Beitragsbemessungsgrenzen nahezu jährlich angehoben werden. Dies hat dazu geführt, dass die Beiträge der GKV seit bestehen des Systems im Schnitt um mehr als 5% pro Jahr gestiegen sind.
Dies ist ein Grund, warum viele nicht Pflichtversicherte zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Stellt man jedoch nach einigen Jahren fest, dass die Beiträge der privaten Krankenkasse immer weiter steigen, war in der Vergangenheit ein Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel stets mit erhöhten Schwierigkeiten verbunden. Die gesetzliche Lage hat sich in den letzten Jahren allerdings grundlegend geändert, so dass sich der Wechsel mittlerweile etwas leichter gestaltet.
Es kann allerdings nicht pauschal gesagt werden, dass sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung auch in jungen Jahren in jedem Fall lohnt. Es müssen immer persönliche Faktoren mit in die Kalkulation einbezogen werden. So ist es zum Beispiel bei einer gesetzlichen Krankenversicherung möglich, sich freiwillig weiterversichern zu lassen. In diesem Fall sind über die versicherte Person sein Ehepartner und alle Kinder kostenfrei mitversichert. Diese Möglichkeit besteht in einer privaten Krankenversicherung nicht, hier muss jedes Familienmitglied seinen eigenen Versicherungsvertrag abschließen und die entsprechenden Beiträge zahlen.
Fazit: Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sollte ausführlich geplant und überdacht werden. Erst nach der Analyse aller persönlichen Faktoren und dem anschließenden Berechnen der Beitragshöhen kann eine fundierte Entscheidung getroffen werden. Wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gern.
Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln
Grundsätzlich steht die private Krankenversicherung jedem offen, der nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist. Dies sind insbesondere Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen, welches über der Pflichtversicherungsgrenze liegt.
Für alle, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Teil- oder Zusatzversicherungen auf privater Basis als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen.
Für die oben genannten Berufsgruppen bietet sich also eine Vollversicherung in Form einer privaten Krankenversicherung an. Die Bezeichnung „Vollversicherung“ bedeutet, dass alle anfallenden Kosten in Verbindung mit der Behandlung von Krankheiten oder auch der Gesundheitsvorsorge vollständig durch die Versicherung abgedeckt sind. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Grundversorgung der Krankenversicherung, so dass eventuelle Zusatzversicherungen als Ergänzung zur Vollversicherung sinnvoll sein können. Das könnten z. B. eine Auslandskrankenversicherung, eine Krankenhaustagegeldversicherung oder ähnliches sein.
Wichtig zu wissen bei einer privaten Krankenversicherung ist, dass für die Höhe der Beiträge das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherten — im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung — eine wesentliche Rolle spielen.
Darüber hinaus muss bei einer privaten Krankenversicherung bedacht werden, dass die Beiträge hier nicht über Jahre oder gar Jahrzehnte konstant bleiben. Dies gilt übrigens auch, wenn der Versicherte bei einem Wechsel in die private Krankenkasse bereits in einem höheren Alter ist und/oder bereits Vorerkrankungen oder bestimmte Risikofaktoren bestehen. In diesem Fall lohnt der Wechsel in die private Krankenversicherung meist nicht, da hier bereits die Anfangsbeiträge recht hoch ausfallen.
Experten empfehlen daher, bereits in relativ jungen Jahren den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung vorzunehmen, da die Beiträge in diesem Stadium in der Regel am günstigsten sind. Die eingesparten Beiträge sollten bestmöglich dazu verwendet werden, finanzielle Rücklagen aufzubauen. Viele Krankenversicherer bieten hierzu spezielle Tarife zur Beitragsentlastung an. Auch eine private Anlage der Beitragsersparnis ist denkbar. Das wichtigste ist jedoch, dieses Geld nicht auszugeben.
Einen ganz besonderen Faktor gilt es bei dem Wechsel in eine private Krankenversicherung zu beachten: die so genannte Altersrückstellung. Hier ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die alte Versicherung die bisher angesparten Beiträge zur Altersrückstellung zu großen Teilen an den neuen Versicherer übertragen muss. Darüber hinaus besteht seit vielen Jahren die Pflicht, einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10% zu zahlen. Auch dieser wird vollständig für die Stabilisierung der Beiträge im Alter verwendet.
Die private Krankenversicherung
Im Bereich der privaten Krankenversicherung hat sich in den letzten Jahren viel geändert. Es wurden neue Gesetze erlassen, die vorrangig dazu dienen, die Versicherten zu schützen. So sind die privaten Krankenversicherungen beispielsweise seit einigen Jahren dazu verpflichtet, einen in seinem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ebenbürtigen Basistarif anzubieten. In diesem Zusammenhang ist auch vorgeschrieben, dass der private Krankenversicherer keinen Antrag aufgrund bestehender Vorerkrankungen mehr ablehnen darf. Auch Risikozuschläge dürfen nicht mehr erhoben werden. Dabei ist es auch für Menschen, die bereits in einer privaten Krankenkasse versichert sind, möglich, in den neuen Basistarif zu wechseln.
All diese Punkte sorgen dafür, dass die private Krankenversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse oft attraktiv sein wird. Dieser Trend wird noch durch die Tatsache verstärkt, dass Altersrückstellungen von einem Versicherer zum anderen mitgenommen werden können — allerdings immer nur in Höhe dessen, was im Basistarif gebildet worden wäre.
Kommen wir nun auf die eigentlichen Vorteile der privaten Krankenversicherung zu sprechen. Der sicherlich größte Vorteil ist — neben den häufig günstigeren Beiträgen — der bessere Leistungsumfang, welcher außerdem individuell festgelegt werden kann. In einer gesetzlichen Krankenkasse sind seit einigen Jahren nur noch absolute Standardleistungen inbegriffen. Bei einem Arzt oder im Krankenhaus kommt man sich daher als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oft wie ein Patient zweiter Klasse vor. So muss man beispielsweise mit wesentlich längeren Terminwartezeiten bei Ärzten rechnen, außerdem besteht bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus oft nicht die Möglichkeit einer Privatarztbehandlung. Von einem Einzelzimmer brauchen gesetzlich Krankenversicherte noch nicht einmal zu träumen.
Auch bei den Zuzahlungen, beispielsweise für Zahnersatz, Medikamente, Heilpraktiker oder ähnliches, zeigen sich die privaten Krankenversicherungen in der Regel wesentlichen großzügiger als die gesetzlichen Krankenkassen. Privat Krankenversicherte können in der Regel selbst auswählen, von welchem Hersteller ihr bevorzugtes Medikament sein soll, außerdem erhalten Sie auch in der Wahl des Facharztes meist freie Hand. Gesetzlich Krankenversicherte dagegen müssen bestimmte Medikamente oft komplett selbst zahlen oder zwangsweise als Ersatz ein billigeres Präparat in Kauf nehmen. Auch die Wahl des Arztes wird hierbei fast immer durch die Krankenkasse bestimmt.
Die Pflegeversicherung
Während die Krankenversicherung ausschließlich die Kosten für bestimmte Gesundheitsvorsorgemaßnahmen und für die Behandlung von Krankheiten übernimmt, deckt die Pflegeversicherung Kosten ab, die durch eine Pflegebedürftigkeit entstehen. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um eine stationäre Pflege in einem Krankenhaus beziehungsweise einer Rehabilitationseinrichtung handelt, oder um häusliche Pflegemaßnahmen durch Familienangehörige oder ausgebildetes Pflegepersonal.
Tritt beim Versicherten der Fall der Pflegebedürftigkeit ein, zahlt die Pflegeversicherung das so genannte Pflegegeld aus. Wie hoch dieses Pflegegeld ausfällt, bemisst sich nach einem speziellen Stufensystem, mit dem die Pflegebedürftigkeit eines Menschen eingeordnet wird. Außerdem wird die Höhe des Pflegesatzes dadurch beeinflusst, ob der Versicherte durch ausgebildetes Pflegepersonal oder etwa einen Angehörigen versorgt wird. Im letzten Fall werden wesentlich niedrigere Kosten entstehen, so dass der Pflegesatz auch entsprechend niedriger bemessen werden wird.
Das System zur Festlegung der Pflegebedürftigkeit ist in Stufen (bzw. Pflegegrade) unterteilt. Grundlage ist die Frage, wie oft der Versicherte pro Tag Hilfe durch Pflegepersonal beziehungsweise Angehörige benötigt.
Wer in einer deutschen Krankenversicherung versichert ist, erhält damit automatisch auch eine entsprechende Pflegepflichtversicherung. Die Kosten für die Pflegeversicherung sind allerdings nicht im Beitrag für die Krankenversicherung enthalten, sondern müssen einzeln bezahlt werden. Der Beitragssatz liegt zur Zeit bei rund drei Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Diesen Beitrag muss der gesetzlich Pflegeversicherte allerdings nur zur Hälfte übernehmen, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.
Eine Pflegeversicherung ist heute ein absolutes Muss. Da die Leistungen vor allem im stationären Bereich heute schon sehr oft nicht ausreichen, und versicherte im Ernstfall über viele Jahre aus eigenen Mitteln (Rente, Mieteinnahmen, Vermögen, etc.) den Pflegeheimplatz mitfinanzieren müssen, empfiehlt sich eine private Pflegezusatzversicherung in den meisten Fällen.
Private Krankenzusatzversicherungen
Wer heutzutage pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, fühlt sich oft als Patient zweiter Klasse. Es werden meist nur noch die absolut nötigen medizinischen Grundversorgungsleistungen übernommen, alle weiteren Behandlungen oder Extras muss der Versicherte in der Regel selbst bezahlen. Da hierbei schnell äußerst hohe Kosten entstehen können, sollten in jedem Fall entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.
Beispiel Zahnarztkosten: Da die gesetzlichen Krankenversicherungen seit einigen Jahren insbesondere bei Zahnersatz nur noch sehr geringe Zuzahlungen leisten, ist eine Zusatzversicherung in diesem Bereich quasi ein Muss, wenn man nicht auf Rechnungen von mehreren tausend Euro selbst sitzen bleiben möchte.
Ähnlich sieht es auch bei Medikamenten aus. Auch hier zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die absolute Grundversorgung. Wer dagegen spezielle Arzneimittel benötigt, die unter Umständen jeden Monat mehrere hundert Euro kosten können, muss diese oft aus eigener Tasche bezahlen — es sei denn, er hat die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen.
Wichtig zu wissen ist, dass die Zusatzversicherungen immer nur den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung erweitern, diesen aber nie ersetzen können. Die Auswahl der richtigen Zusatzversicherungen hängt daher direkt mit den persönlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen zusammen. Wir beraten Sie gern zu Ihrem individuellen Bedarf.